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BGH, 24.06.1955 - V ZR 133/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 04.06.1937 - VII 321/36
1. Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten ist ein zur Zeit stärkster …
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - V ZR 133/54
Der allgemein anerkannte auf die Vorschrift des § 242 BGB sich gründende Rechtsgedanke der Verwirkung, die einen Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung darstellt, beruht auf der Erwägung, daß die späte Geltendmachung eines Anspruchs unter Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen könne (vgl. RGZ 155, 148 [152]; OGHZ 1, 279 [283]). - BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50
Warenzeichen. Verwirkung
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - V ZR 133/54
Die Verwirkung eines Anspruchs bedeutet danach nichts anderes, als daß die verspätete Rechtsverfolgung als mit dem Grundsatz von Treu und Glauben in Widerspruch stehend abzulehnen ist (vgl. BGHZ 1, 31 [32]).